Regelung für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen | 23.05.2014

Drohnen werden sowohl im gewerblichen, wie auch im privaten Umfeld genutzt. Ihre Nutzung ist rechtlich geregelt, um Missbrauch vorzubeugen.

Drohnen und Multikopter erlebten in den letzten Jahren einen regelrechten Boom. Doch nicht die gesamte Bevölkerung ist ihnen gutgesinnt. Die Wenigsten wissen jedoch, dass ihre Nutzung rechtlich geregelt ist.

Verschiedene Verwendung für Drohnen

Drohnen sind unbemannte, ferngesteuerte Fluggeräte, sogenannte unmanned aerial vehicle (UAV). Sie können für Bildaufnahmen, Vermessungen, Transporte oder wissenschaftliche Untersuchungen verwendet werden. Diese Flugfahrzeuge werden sowohl für private wie auch für gewerbliche Zwecke verwendet. Und gerade das, lässt viele aufhorchen.

Rechtliche Regelung

Die Verwendung der Drohnen ist jedoch rechtlich geregelt. Sie sind gesetzlich den Flugmodellen gleichgestellt. Für den Betrieb von Drohnen oder Flugmodellen über 30 Kilogramm braucht es eine Bewilligung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. Für solche unter 30 Kilogramm gilt die Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien.

Wichtigste Vorschriften

Die wichtigste Vorschrift für die besorgte Bevölkerung ist, dass Drohnen und Flugmodelle nur ohne Bewilligung fliegen dürfen, sofern der «Pilot» jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat. Luftaufnahmen sind nur zulässig, sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen wie auch der Schutz der Privatsphäre respektive des Datenschutzes gewährt sind.

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